Leitfaden Global EMAS und Liste der Referenzdokumente

von Jörg Wagner

Für an EMAS teilnehmende Unternehmen oder Organisationen, die Standorte in einem oder mehreren Mitgliedstaaten gemeinsam registrieren lassen wollen oder Standorte in Ländern außerhalb der EU und dem Europäischen Wirtschaftsraum haben (sog. Drittländern), enthält der Leitfaden wichtige Vorgaben und Informationen zur Registrierung nach EMAS. Der Leitfaden wendet sich auch an die Registrierungs- und Zulassungsstellen sowie Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter. Der Umweltgutachterausschuss war bei der Erarbeitung des Leitfadens für das Bundesumweltministerium beratend tätig.

Eine der wesentlichen Neuerungen der EMAS-Verordnung, ist Artikel 46: die von der Kommission in Absprache mit den Mitgliedstaaten zu erarbeitenden branchenspezifischen Referenzdokumente. Diese sollen bewährte Umweltmanagementpraktiken ebenso umfassen wie branchenspezifische Umweltleistungsindikatoren sowie erforderlichenfalls Leistungsrichtwerte und Systeme zur Bewertung des Umweltleistungsniveaus. Inzwischen hat die Kommission eine Prioritätenliste veröffentlicht, die einen Überblick gibt, welche branchenspezifischen Referenzdokumente vorrangig erstellt werden sollen.

Download: Leitfaden

Download: Prioritätenliste

Quelle: emas.de

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