Am 13. Dezember 2012 zeichnete Bundesumweltminister Peter Altmaier im Rahmen eines Fachgesprächs 15 deutsche Unternehmen für ihren vorbildlichen betrieblichen Umweltschutz aus. Die Betriebe nehmen an EMAS teil, dem Premium-Umweltlabel der Europäischen Kommission, und hatten sich mit herausragenden Umweltleistungen und innovativen Maßnahmen um den EMAS-Award 2012 der EU-Kommission beworben. Der fachliche Dialog fand im Bundesumweltministerium (BMU) in Berlin statt.
An EMAS-teilnehmende Unternehmen und Organisationen müssen nachweisen können, dass sie die geltenden Umweltvorschriften einhalten. Aber wo sind diese zu finden? Und wie können die Umweltbeauftragten sich auf dem Laufenden halten? Das überarbeitete Infoblatt der UGA-Geschäftsstelle hilft, die entsprechenden Umweltvorschriften im Internet zu finden.
Für viele Unternehmen und Organisationen ist die dauerhafte Senkung der Kosten für Ressourcen ein entscheidendes Argument, an EMAS teilzunehmen. Die Bundesregierung würdigt EMAS im Ressourceneffizienzprogramm 2012 (ProgRess) als besonders geeignetes Rahmeninstrument für eine ressourcenschonende Wirtschaftsweise. Das überarbeitete Infoblatt „Mit EMAS zu verbesserter Ressourceneffizienz“ der UGA-Geschäftsstelle fasst die wichtigsten Aspekte zusammen und zeigt gelungene Beispiele.
Umweltmanagementbeauftragte (die „UMB“) sind die zentralen Figuren bei EMAS, die sich um die Implementierung und Aufrechterhaltung des Umweltmanagementsystems kümmern. Doch wie machen sie das? Was sind ihre Aufgaben? Die neue Broschüre der UGA-Geschäftsstelle gibt hierüber einen ausführlichen Einblick.
Am 29. November 2012 erhielten im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung in Brüssel die Riechey Freizeitanlagen und die Neumarkter Lammsbräu den begehrten EMAS-Award 2012. Der von der deutschen Künstlerin ko floriana entworfene Preis wurde von Professor Jacqueline McGlade, European Environment Agency, überreicht. Vier weitere Unternehmen und öffentliche Verwaltungen aus Österreich, Großbritannien und Italien wurden ebenfalls für ihre innovativen EMAS-Leistungen mit Preisen der europäischen Kommission geehrt.
Die Geschäftsstelle des Umweltgutachterausschusses präsentiert die achte Aktualisierung der Broschüre "EMAS in Rechts- und Verwaltungsvorschriften". Sie bietet eine Übersicht über die Rechtsvorschriften des Bundes, der Länder sowie der Europäischen Union, in denen Bezug auf EMAS sowie Umweltgutachter genommen wird.
Die Generaldirektion Umwelt der Europäischen Kommission prämiert dieses Jahr EMAS-Organisationen, die besonders schonend mit der lebenswichtigen Quelle Wasser umgehen, mit den "EMAS-Awards 2012". Bewerben Sie sich jetzt bis zum 05. September 2012 beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Die Verleihung der Preise wird am 29. November 2012 in Brüssel (Belgien) stattfinden.
Die Broschüre der UGA-Geschäftsstelle stellt die Inhalte der DIN EN ISO 50001 „Energiemanagementsysteme“ den Anforderungen der EMAS-Verordnung an ein Umweltmanagementsystem gegenüber.
Die Broschüre der UGA-Geschäftsstelle stellt die Inhalte des Umweltkapitels der ISO 26000 den Anforderungen der EMAS-Verordnung an ein Umweltmanagementsystem gegenüber. EMAS-Teilnehmer können so ihre Aktivitäten auf einen Blick den entsprechenden Empfehlungen des ISO-Leitfadens zuordnen.
Der Umweltgutachterausschuss hat die Aufgabenleitlinie für Umweltgutachter nach der EMAS-Verordnung komplett überarbeitet. In neuem Layout gibt sie einen kompakten Überblick über die Tätigkeiten, die bei der Begutachtung und Validierung von Organisationen erforderlich sind.
Am 12.12.2011 wurde das geänderte Umweltauditgesetz (UAG) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I Nr. 63 vom 12.12.2011, S. 2509) veröffentlicht und ist mit Wirkung vom 13.12.2011 in Kraft getreten. Ebenfalls überarbeitet und veröffentlicht wurden die UAG-Zulassungsverfahrensverordnung (UAG-ZVV) und die UAG-Gebührenverordnung (BGBl. I Nr. 67 vom 21.12.2011 S. 2725 und 2727). Die Änderungen betreffen v.a. das Registrierungsverfahren von Standorten außerhalb der Europäischen Union und dem Europäischen Wirtschaftsraum (sog. Drittländern) sowie die entsprechenden Zulassungsvoraussetzungen für Umweltgutachterinnen und Umweltgutachter.
Die EU Kommission hat einen Leitfaden beschlossen und veröffentlicht, der EU-Sammelregistrierungen, Drittlandregistrierungen und weltweite Registrierungen nach der EMAS Verordnung regelt. Ebenfalls im Amtsblatt veröffentlicht wurde eine Prioritätenliste zu den künftigen branchenspezifischen Referenzdokumenten.
Im neuen Merkblatt werden neue Anforderungen der EEG-Novelle 2012 hinsichtlich der Zertifizierung von Energiemanagementsystemen im Rahmen der besonderen Ausgleichregelung nach §§ 40 ff. EEG berücksichtigt.
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